Kirchenein- und Austritt

Eintritt in die Evangelische Kirche

Wenn Sie noch nicht getauft sind, vollziehen Sie den Eintritt, indem Sie sich taufen lassen. Dies geschieht immer in einer Gemeinde, sinnvoller Weise in der Gemeinde, in deren Einzugsbereich Sie wohnen oder zu der Sie bereits jetzt Kontakt haben. Die Taufe wird nämlich vorbereitet durch eine Reihe von Gesprächen. Dies können Gespräche mit der Pfarrerin/dem Pfarrer sein oder Gespräche in einer Gruppe von Menschen, die sich gemeinsam auf ihre Taufe vorbereiten. In der Christuskirchengemeinde besteht die Taufvorbereitung meistens aus mehreren Gesprächen mit einem von uns Pfarrern und manchmal außerdem der Teilnahme an einer Gesprächsgruppe, die sich mit biblischen Texten und Fragen des Glaubens beschäftigt.

Pfarrer Matthias Hessenauer (Tel. 06131-6061382 – matthias.hessenauer- at – christuskirche-mainz.de)  steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Wenn Sie als getaufter Christ/getaufte Christin aus einer Kirche ausgetreten sind und wieder eintreten wollen, suchen Sie einen Pfarrer oder eine Pfarrerin Ihrer Wahl auf. Sie oder er muss kein Gemeindepfarrer sein, muss aber der Evangelischen Kirche von Hessen und Nassau angehören, also der Kirche, in die Sie eintreten wollen. Bei ihm oder ihr können Sie direkt eintreten. Bitte bringen Sie dazu Ihre Taufdaten, Ihre Konfirmationsdaten und das Datum Ihres Austritts mit. Sollten Sie vor dem Austritt einer anderen christlichen Konfession angehört haben, bringen Sie bitte die entsprechenden Daten mit. Sie werden zur Ausfüllung des Aufnahmeantrags benötigt. Darüber hinaus wird Ihnen von uns angeboten werden, Ihre Aufnahme in einer kleinen Aufnahmezeremonie im Anschluss an einen Gemeindegottesdienst zu begehen. Ob Sie dies möchten oder nicht, entscheiden Sie.

Austritt aus der Evangelischen Kirche

Sie sehen keinen Sinn mehr in einer Kirchenzugehörigkeit, haben sich über etwas geärgert oder überlegen aus anderen Gründen, aus der Kirche auszutreten? Wir bitten Sie, mit Ihnen über Ihre Überlegungen reden zu dürfen, bevor Sie diesen Schritt tun. Hier sind unsere Kontakt-Adressen:

Für den Fall, dass Sie derzeit keinen Kontakt mit uns aufnehmen wollen, möchten wir unter den nachfolgenden Abschnitten versuchen, allgemein auf einige mögliche Austrittsgründe einzugehen, ohne Sie und Ihre Überlegungen zu kennen.

Der Kirchenaustritt muss vor dem Standesbeamten der Stadt Mainz erklärt werden. Sie finden ihn im Stadthaus in der Kaiserstraße 3-5. Näheres ist auf der Homepage der „Landeshauptstadt Mainz“ zu finden. Das bedeutet: wir erfahren erst im Nachhinein, dass Sie ausgetreten sind. Natürlich suchen wir auch dann das Gespräch mit Ihnen. Leider haben aber die Wenigsten nach ihrem Austritt ein Interesse daran, in solch ein Gespräch einzutreten.

Ich glaube nicht mehr an Gott

Wenn dies der Grund sein sollte für Ihre Überlegung auszutreten, werden Argumente allein Ihnen kaum weiterhelfen können. Glauben bedeutet ja nicht „etwas für wahr halten“, sondern „vertrauen“. Wenn Sie kein Vertrauen mehr haben können in Gott und in die Bibel als „Gottes Wort“, dann brauchen Sie die Begegnung mit Menschen, die zu diesem Vertrauen fähig sind oder darum ringen. Wir schlagen Ihnen deshalb vor, in diesem Fall entweder das Gespräch mit einem von uns Pfarrern zu suchen.

Ich lehne das System der Kirchensteuern ab

Unsere Kirche beschäftigt 20.000 MitarbeiterInnen (ErzieherInnen, PflegerInnen, BeraterInnen. Küster, Hausmeister, GemeindepadägogInnen, JugendreferentInnen, PfarrerInnen, auch Verwaltungsangestellte) und wendet dafür 70% der Kirchensteuereinnahmen auf, in Form von Löhnen und Gehältern.

Unsere Kirche und das Diakonische Werk arbeiten wie alle freien Träger, also auch die nichtkirchlichen wie z.B. die Arbeiterwohlfahrt, subsidiär. Das bedeutet: Nach unserer Gesetzgebung sind soziale Aufgaben zunächst von freien Trägern zu erfüllen, wenn diese vorhanden sind. Ihnen haben Staat, Länder und Kommunen Zuschüsse für diese soziale Arbeit (nicht für ihre religiöse Aufgaben!) zu geben . Dies sind z.B. die kirchlichen Kindergärten, die Sozialstationen für ambulante Pflege, Beratungsstellen. D.h. es fließen neben Kirchensteuermitteln und Einnahmen z.B. aus den Pflegeversicherungen auch Steuermittel in diese Arbeit ein, oft in erheblichem Umfang. In der Regel ist diese Arbeit sehr personalintensiv, was bedeutet: kostenintensiv und langfristig ausgelegt. Allein aus Kirchensteuermitteln könnten wir diese meist flächendeckenden diakonischen Arbeiten nicht finanzieren.

Seit längerem steht unsere Kirche vor der Aufgabe, angesichts sinkender Mitgliederzahlen und Kirchensteuereinnahmen Schwerpunkte zu entwickeln und mit ihnen auch Entscheidungen zu treffen, was künftig nicht mehr finanziert werden soll. Die Evangelischen Familienberatungsstellen gehören zu den Einrichtungen, über deren Zukunft in diesem Zusammenhang heiß gestritten wird. Obwohl hier hohe staatliche Zuschüsse fließen, haben wir das Geld nicht mehr, unseren Eigenanteil auf Dauer zu finanzieren. Für uns stellt sich, deutlich gemacht an diesem einen Beispiel, also die Frage: was können wir wie fortführen und was müssen wir kürzen oder streichen? Jeder Austritt verschärft diese Frage natürlich.

Spenden helfen in solchen Zusammenhängen keinem freien Träger, weil sich mit ihnen keine Personalplanungen durchführen und keine Gehälter sichern lassen. Eine so personalintensive Arbeit wie die kirchliche und diakonische braucht mit Rücksicht auf die Mitarbeitenden und die Betroffenen eine andere Verlässlichkeit. Dies garantiert die Kirchensteuer, bei allen Schwächen, die sie sicher gleichzeitig hat.

Zur Höhe: Wir zahlen, wenn wir lohnsteuer- oder einkommensteuerpflichtig sind (das sind etwa ein Drittel der Kirchenmitglieder), 9% unserer Steuern als Kirchensteuern. Diese lassen sich als Sonderausgaben von der übrigen Steuer absetzen, so dass der reale Kirchensteuersatz oft erheblich unter diesen 9% liegt. Dieser Beitrag wird jedes Jahr im Herbst von der Landessynode, unserem gewählten Kirchenparlament, beschlossen und ist ein Mitgliedsbeitrag, so wie jeder andere Mitgliedsbeitrag auch.

In unserer Gesellschaft ist die Finanzierung der meisten sozialen Einrichtungen hoch komplex organisiert, durch staatliche Gesetze, Verordnungen und Vorgaben der Versicherungen. Mit Spenden kann man diese Aufgaben leider weder bei uns noch anderswo nennenswert unterstützen. Solche Arbeit braucht andere finanzielle Rahmenbedingungen. Aus diesem Grund ist in den vergangenen Jahren als Alternative zur Kirchensteuer immer wieder eine Kultursteuer ins Gespräch gebracht worden, bei der man wählen kann, wohin die eigenen Gelder gehen sollen. Bekanntlich gibt es solch eine Steuer aber bis heute nicht und damit auch keine Möglichkeit, für die in unserer Gesellschaft notwendigen sozialen Aktivitäten verlässliche und mittelfristig sicher finanzielle Rahmenbedingungen zu schaffen.

Viele überlegen sich einen Kirchenaustritt wegen ihrer hohen Kirchensteuern und sagen damit natürlich auch etwas über ihre hohen Steuern und damit über ihren guten Verdienst. Vielleicht ist es in einer Gesellschaft, in der die öffentlichen Hände hoch verschuldet sind und trotzdem Steuern kürzen, einfach notwendig, dass diejenigen, die es können, ihren Anteil an der Last mittragen, die zwar alle zu tragen haben, aber nicht alle in gleichem Maße bezahlen können. „Eigentum verpflichtet“ hat es einmal bei uns geheißen, ein durch und durch christlicher Gedanke. Wir halten die Kirchensteuer nach wie vor für ein Mittel, diesen Gedanken wirksam in die Tat umzusetzen.

  • Warum ziehen die Finanzämter die Steuer für die Kirche ein?
    Weil die Kirche ihre Aufgaben für Verwaltungszwecke gering halten will, bedient sie sich der staatlichen Dienstleistung. Dafür erhält der Staat drei bis vier Prozent der Kirchensteuereinnahmen. Diese „Bearbeitungsgebühr“ kostet die Kirche nur zirka ein Viertel so viel wie eine eigene Steuerverwaltung einzurichten.
  • Wie kommt es zu dieser Form der Kirchenfinanzierung?
    Die evangelischen Kirchen in Deutschland waren lange Zeit eng an die Regierungen der einzelnen regionalen Territorien gebunden. Anfang des 19. Jahrhunderts wurden die Kirchen weitgehend zugunsten des Staates enteignet. Als Kompensation bekamen sie das Recht, „Kirchensteuern“ zu erheben. Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges trennte die Weimarer Verfassung Staat und Kirche. Der Staat wollte aber die damals schon bestehende vielfältige soziale Arbeit nicht übernehmen. Deshalb hat er dafür gesorgt, dass die Kirchen weiterhin über eigene, das heißt unabhängige und gesicherte Einkünfte verfügen. Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde der „Weimarer Kirchenartikel“ übernommen.
  • Hat die Kirchensteuer Zukunft?
    Die Kirchensteuer, wie sie in Deutschland existiert, gibt es in anderen Ländern nicht. Allerdings finden sich in den Finanzierungssystemen der Kirchen in Skandinavien, der Schweiz und in Österreich durchaus einige Parallelen. In vielen anderen Ländern sind die Kirchen ausschließlich auf Einnahmen aus Spenden und Kollekten angewiesen. Es gibt aber auch Länder (z.B. Italien), in denen die Kirchen im Rahmen einer allgemeinen Kultur- oder Sozialsteuer finanziert werden. Die reine Spenden- und Kollektenfinanzierung führt zu starken Schwankungen bei den Einnahmen und macht eine verlässliche Planung schwierig. Zudem bewirkt sie ein starkes Gefälle zwischen finanzstarken und finanzschwachen Gemeinden. Eine staatliche Finanzierung würde die Kirche abhängig machen und damit ihre besondere Bedeutung als nichtstaatliche und eigenständige Kraft in der Gesellschaft empfindlich schwächen. Das in Deutschland bestehende System vermeidet beide Nachteile. Die Kirchensteuer

    • bindet die Kirchen fest in die Gesellschaft ein
    • macht die Kirchen unabhängig vom Staat und vom Zugriff Einzelner
    • schafft die Grundlage dafür, dass die Kirchen ein verlässlicher Partner sein können
    • ist ökonomisch sinnvoll und sozial ausgewogen.

(Die Texte der drei letzten Fragen sind dem EKHN-Flyer entnommen „Kirchensteuer konkret, 12 Fragen – 12 Antworten). Weitere Informationen zur Kirchensteuer finden Sie hier.

Ich sehe nicht ein, was ich davon habe

Aus unserer Sicht haben Sie sehr viel von Ihren Kirchensteuern, auch wenn Sie nie in eine Kirche gehen und derzeit keinen Zugang zu Gott haben. Unsere Gesellschaft verdankt den beiden großen Volkskirchen einen erheblichen Teil ihrer sozialen Infrastruktur. Ein großer Teil der Kindergärten, der Krabbelgruppen, der Kinder- und Jugendgruppen, der Kinder-, Jugend- und Familienfreizeiten, der Angebote für Senioren geschieht als Teil der kirchlichen Arbeit. Hinzu kommen Familien- und Eheberatungsangebote, Beratung von Schwangeren, Schwangeren-Konfliktberatung, Allgemeine Lebensberatung für Menschen in Not, die Sozialstationen für ambulante Pflege, Pflegeheime, Krankenhäuser, aber auch wichtige Initiativen wie „Fair trade“, „Eine-Welt-Läden“, Umweltschutz, Arbeitsloseninitiativen, Mittagstische für Arme und Wohnsitzlose, Integrationsarbeit für Menschen mit Migrationshintergrund, Flüchtlingsarbeit. Dies ist bei weitem nicht alles, trägt in seiner Summe aber erheblich zum sozialen Frieden in Deutschland bei.

Unsere Kirchen, das Diakonische Werk und katholischerseits der Caritasverband sind immer wieder auch mahnende Stimme für Benachteiligte in unserer Gesellschaft und Teilnehmer am Diskurs über vielerlei strittige Fragen z.B. in Wirtschaft, Politik und Umweltschutz. Dies alles ist nur möglich, weil Sie und viele andere Menschen unsere gemeinsamen Kirchen mit Ihrer Mitgliedschaft stärken und Rückhalt geben.